Entwicklungsplanung

Seit 1977 ist DI Maximilian Pumpernig in der Steiermark in der Örtlichen Raumplanung tätig und betreut seit 1982 als eigenverantwortlicher Ziviltechniker mit seinem Team ohne zeitliche Unterbrechungen Gemeinden und Städte in Fragen der Ordnungs- und Entwicklungsplanung.

Zahlreiche Gemeinden gehen mit uns gemeinsam bereits in die fünfte oder gar sechste Planungsperiode ihrer Entwicklungskonzepte/Entwicklungspläne und Flächenwidmungspläne. Unter anderem zählen die Stadtgemeinde Leoben, die Marktgemeinde Passail, die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal und die Gemeinde Fladnitz an der Teichalm zu jenen Gemeinden, die mit dem ersten Flächenwidmungsplan von DI Maximilian Pumpernig kontinuierlich bis heute betreut werden.

Örtliches Entwicklungskonzept / Entwicklungsplan

Das Örtliche Entwicklungskonzept stellt gemeinsam mit dem Entwicklungsplan die wichtigste Planungsebene in der örtlichen Raumplanung dar.

Das Örtliche Entwicklungskonzept ist das strategische Planungsinstrument der Gemeinde, welches die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme definiert und mit dem zugehörigen Entwicklungsplan vom Gemeinderat mit qualifizierter Mehrheit verordnet wird. Überörtliche Planungen und raumbedeutsame Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Weiterführende Sachbereichskonzepte wie Räumliche Leitbilder, Energiekonzepte und Freiraumkonzepte können die Rechtsbasis des örtlichen Entwicklungskonzeptes ergänzen.

Eine koordinierte und abgestimmte Entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene soll dazu führen, dass nach gründlicher Abwägung der Ziele und der zugehörigen Maßnahmen eine langfristig geordnete Entwicklung der Gemeinde erreicht wird.

Ob Neuerstellung, Revision oder zwischenzeitliche Änderungen – wir unterstützen Sie mit unserem Team durch langjährige Erfahrung und Professionalität.
 

Beispiel:

Die Stadtgemeinde Leoben wird seit 1978 in Raumordnungsfragen ständig durch DI Maximilian Pumpernig mit seinem Team betreut. Im Jahre 2012 wurde das Stadtentwicklungskonzept (STEK) und der Entwicklungsplan Nr. 5.00 der Stadtgemeinde Leoben beschlossen und erwuchs mit 03.05.2013 in Rechtskraft.
 
 

Räumliches Leitbild

Anstelle von Bebauungsplänen oder zur Vorbereitung von Bebauungsplanungen kann ein räumliches Leitbild erlassen werden, in welchem für alle Nutzungsarten (seit ROG-Novelle 2019) die Fragen zu Gebietscharakter, zu Grundsätzen der Bebauungsweisen, zur Herstellung der technischen Erschließungssysteme, zur Freiraumgestaltung und dgl. zu klären sind. Kein räumliches Leitbild gleicht dem anderen – wir arbeiten spezifisch und aufgabenbezogen diese Fragestellungen gemeinsam mit dem Auftraggeber ab. Wir unterstützen Sie mit unserem Team durch langjährige Erfahrung und Professionalität.

 
Beispiel:

Räumliches Leitbild „Entwicklungsachsen“ (Rechtskraft 08.2017) und Räumliches Leitbild „Reines Wohnen“ (Rechtskraft 03/2018) der Gemeinde Seiersberg-Pirka.

Auf Basis bislang bestehender Bebauungsrichtlinien wurden zwei Räumliche Leitbilder für den Nahbereich der überörtlichen Verkehrsträger der Kärntner Straße, Feldkirchner Straße und Premstätter Straße und für alle Reinen Wohngebiete in Seiersberg-Pirka erarbeitet. Die Räumlichen Leitbilder bieten Festlegungen hinsichtlich der Bebauungsweise, der Erschließungssysteme, der Freiraumgestaltung und Baumassenverteilung, jeweils abgeleitet vom vorherrschenden Gebietscharakter der neuen Gemeinde Seiersberg-Pirka.
 
 

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