Bebauungsplanung
Bebauungsplan
Durch die Bebauungsplanung wird die planmäßige Entwicklung der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen hinsichtlich der baulichen Ausgestaltungen des im Flächenwidmungsplan festgelegten Baulandes und Freilandes (Sondernutzungen; sowie allenfalls von Verkehrsflächen) rechtlich sichergestellt.
In Bebauungsplänen können zusätzlich Planungsinhalte im Interesse der Gemeinde festgelegt werden. Der Regelungsumfang ist dabei abhängig von allfälligen Nutzungskonflikten, von städtebaulichen Erfordernissen, der infrastrukturellen Ausstattung und bestehenden Immissionen. Das Erfordernis einer Grundumlegung oder Grenzänderung hängt von der Verfügbarkeit und gegebener Sensibilität des Planungsraumes ab.
Bei der Errichtung von Einkaufszentren, Bauten in Landschaftsschutzgebieten und bei Grundumlegungen, innerhalb von Hochwasserabflussgebieten und WLV-Gefahrenzonen sind geeignete Festlegungen über den Mindestinhalt hinaus zu treffen.
Ob Neuerstellung oder Änderungen – wir unterstützen Sie mit unserem Team durch langjährige Erfahrung und Professionalität.
Beispiel:
Seit dem späten 19. Jahrhundert besteht das Kaufhaus Kastner & Öhler in einem der ältesten Teile der Grazer Altstadt. Kastner & Öhler entwickelte sich zu einem städtischen Großkaufhaus, welches bis zum heutigen Tage einer ständigen Anpassung an die modernen Bedürfnisse unterworfen ist.
Zur langfristigen Standortsicherung wurde ein weiterer Ausbau – in vertikaler Richtung – erforderlich. Im Bewusstsein der Verantwortung aufgrund der hervorragenden Lage und der Schutzwürdigkeit des städtebaulichen Quartiers, entschied sich Kastner & Öhler beim geplanten Umbau für einen internationalen Architekturwettbewerb.
Aufgabe des Bebauungsplanes war und ist, das ausgelobte Wettbewerbsprojekt mit den Anforderungen des Altstadtschutzes (Weltkulturerbe), der Stadtentwicklung und gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses mit der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), Vertretern der UNESCO und den zuständigen Abteilungen der Stadt Graz diente der rechtlichen Absicherung des Projektes. Der Bebauungsplan ist seit 29.11.2006 in Rechtskraft.