UVE/UVP

 
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVP-G 2000 ist ein Instrument für den vorsorgenden und ganzheitlichen Umweltschutz im Zuge der Entwicklung von Großprojekten. Das UVP-Verfahren stellt ein Genehmigungsverfahren dar, in welchem die zuständige Behörde über alle materiellen Genehmigungsvoraussetzungen per Bescheid zu entscheiden hat. Die Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) ist elementarer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie umfasst verschiedene Fachbereiche, welche die Auswirkungen des Projekts auf das betreffende Schutzgut, basierend auf dem IST-Zustand, untersuchen und die erforderlichen Maßnahmen festlegen. Das Team der Pumpernig & Partner ZT GmbH deckt aus Sicht der Raumplanung und Raumordnung für seine Kunden im Zuge der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärungen unterschiedliche Fachbereiche ab. Diese behandeln im Wesentlichen die Schutzgüter „Mensch und dessen Lebensräume“, „Landschaft“ und „Sach- und Kulturgüter“.

Ob Neuerstellung, Revision oder zwischenzeitliche Änderungen – wir unterstützen Sie mit unserem Team durch langjährige Erfahrung und Professionalität.
 

Beispiel:

Strategische Umweltprüfung „Reininghausgründe“ zum STEK 4.0 der Stadt Graz.

Es wurden für die umweltrelevanten Themenbereiche die Auswirkungen durch die vorgesehenen Nutzungen bewertet. Im Zuge der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass durch die gegenständlichen Planungen eine Verschlechterung für die Umweltthemenbereiche „Schutz vor Lärm und Erschütterungen“, „Luftbelastung und Klima“ sowie „Sachgüter“ (Betriebsanlagen und Infrastruktureinrichtungen) nicht ausgeschlossen werden konnte.
Aus diesem Grunde wurden zu diesen Themenbereichen Maßnahmen festgelegt, mit welchen eine Vermeidung, Verringerung sowie ein Ausgleich von negativen Umweltauswirkungen erreicht werden kann.

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